Gemeinnützige Stiftung gründen
Für den guten Zweck mit Ihrer eigenen Stiftung bleibende Werte schaffen
Jedes Jahr werden in Deutschland zwischen 500 und 1000 Stiftungen gegründet. Diese leisten einen wertvollen Beitrag für die Allgemeinheit. Unsere Überzeugung: Wer sich für gesellschaftliche Belange interessiert und sein Vermögen im Rahmen einer Stiftung für gemeinnützige Zwecke einsetzen möchte, sollte seine Entscheidung wohlüberlegt, umfassend informiert und mit einem guten Gefühl treffen.
Möchten auch Sie als Stifter bleibende Werte hinterlassen und eine gemeinnützige Stiftung gründen? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung rund um das Thema Stiftungsgründung. Lassen Sie sich von unseren zertifizierten Stiftungsmanagern beraten. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen bei der Errichtung zu erfüllen sind und was es dabei rechtlich alles zu beachten gilt. Hierbei stehen wir Ihnen gern zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ihre Ansprechpartnerin
Ihre Ansprechpartnerin ist EngagementZentrum-Geschäftsführerin Monika Schmidt. Als zertifizierte Stiftungsmanagerin und -beraterin (Deutsche StiftungsAkademie) hat sie sich auf die Bereiche Stiftungsgründung und Stiftungsverwaltung spezialisiert.
Sie begleitet und berät die vom EngagementZentrum verwalteten Stiftungen, zu denen auch die Volksbank BRAWO Stiftung zählt, u. a. im Bereich der Spendenakquise für ihre gemeinnützigen Projekte.
Kostenlosen Beratungstermin vereinbaren
Stiftung gründen - darauf kommt es an!
Vor der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung gilt es unter anderem folgende Fragen zu klären:
- Welchem bestimmten Zweck dient die neue Stiftung?
- Mit welchem Stiftungskapital wird die Stiftung ausgestattet? Lässt sich der Stiftungszweck mit diesem Vermögen verwirklichen?
- Welche Rechtsform sollte die Stiftung haben (Rechtsfähige Stiftung, Stiftungs-GmbH, -Verein oder -AG, Familienstiftung, Treuhandstiftung, Verbrauchsstiftung oder Stiftungsfonds)?
- Welche Vorteile bietet welche Rechtsform?
- Welche Informationen benötigt die Stiftungsaufsicht für das Stiftungsgeschäft?
- Was gehört in die Stiftungssatzung?
- Braucht die Stiftung verschiedene Gremien wie Vorstand oder Kuratorium?
- Sollen nach der Gründung noch Zustiftungen möglich sein?
Elementar wichtig ist auch, wie das Stiftungskapital in der anhaltenden Niedrigzinsphase dauerhaft Erträge erwirtschaften kann. In diesem Punkt können Sie auf die Expertise der Braunschweiger Privatbank vertrauen, mit der wir seit Jahren eng zusammenarbeiten. Die Bank hat sich auf die Vermögensverwaltung von Stiftungen spezialisiert und ist dafür schon mehrfach ausgezeichnet worden. Natürlich können wir Ihnen als Stifter auch aufzeigen, welche steuerlichen Vorteile Ihnen die Gründung und Verwaltung einer Stiftung verschaffen kann.
Aufgaben, die im Rahmen der Gründung für unterschiedliche Stiftungsformen anfallen
Ganzheitliche Begleitung bei Ihrer Stiftungsgründung
Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit uns, begleiten wir Sie auf dem Weg zu Ihrer eigenen Stiftung. Wir übernehmen notwendige Formalien und leisten weitere Unterstützung. Dazu zählt unter anderem:
- Aufsetzen einer rechtskonformen Satzung
- Abstimmung mit der staatlichen Stiftungsaufsicht oder anderen zuständigen Behörden
- Erstellung einer Internetseite für Ihre Stiftung
- Tipps und Strategien zur Generierung von Spenden
- Unterstützung im täglichen Stiftungsgeschäft
Kontakt und Beratung
Egal ob Sie mit einem kleineren Vermögen eine gemeinnützige Stiftung mit überschaubarem Kapital gründen wollen oder eine große Stiftung mit einem Stiftungsvermögen von über einer Million Euro anstreben. Wir versprechen Ihnen eine persönliche, individuelle und umfassende Beratung.
Unverbindliche Anfrage stellen
EngagementZentrum GmbH
Willy-Brandt-Platz 16-20
38102 Braunschweig
Tel.: 0531-8091321450
E-Mail: mail@engagementzentrum.de
Häufige Fragen
Seit Jahrhunderten sind Stiftungen Ausgangspunkt für konstruktive Hilfe, Unterstützung und soziale Mitgestaltung. Das Prinzip dahinter ist einfach: Ein Stifter handelt aus sozialem Verantwortungsbewusstsein hinaus und möchte sich langfristig und nachhaltig für die Allgemeinheit einsetzen. Deshalb bringt er sein Vermögen für einen gemeinnützigen Zweck in eine Stiftung ein, die das Stiftungskapital sicher anlegt. Aus diesen Erträgen und ggf. darüber hinaus eingeworbenen Mitteln wie Spenden verwirklicht die Stiftung ihren gemeinnützigen Zweck.
Theoretisch kann jede Organisation oder jede volljährige Person eine Stiftung gründen. Wenn Sie oder Ihr Unternehmen sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck einsetzen möchten, können Sie mit einer Stiftung die Weichen stellen und bleibende Werte hinterlassen. Deshalb bringt der Gründer sein Vermögen für einen gemeinnützigen Zweck in eine Stiftung ein, die das Stiftungskapital sicher anlegt. Aus diesen Erträgen und ggf. darüber hinaus eingeworbenen Mitteln wie Spenden verwirklicht die Stiftung ihren gemeinnützigen Zweck.
Der Zweck bildet den Kern einer jeden Stiftung und steht im Mittelpunkt des Handelns. Der überwiegende Teil deutscher Stiftungen steht im Dienst der Allgemeinheit und verfolgt mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke wie beispielsweise:
- Kinder- und Jugendförderung
- Tier-, Umwelt- und Naturschutz
- Förderung des Sports und der Gesundheit
- Förderung der Erziehung, Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Förderung von Kunst und Kultur
- Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
- Förderung der Kriminalprävention
- Heimat- und Denkmalpflege
- Senioren- und Altenhilfe
Nur ein geringer Prozentsatz deutscher Stiftungen beschränkt sich auf die Unterstützung eines abgegrenzten Personenkreises. In solch einem Fall handelt es sich in der Regel um eine klassische Familienstiftung.
Mit Ihrer Stiftung bleibende Werte schaffen
Auf knapp 20 Seiten enthält unsere Broschüre grundlegende
Informationen zum Thema Stiften. Gern senden wir Ihnen diese
auf Anfrage per E-Mail an mail@engagementzentrum.de kostenfrei postalisch zu.